2.3.3. 2.3.3.1. Der Betreibungsregisterauszug der Beklagten vom 6. Dezember 2024 umfasst insgesamt 16 Einträge (BB 5). Zwölf Betreibungen sind durch Bezahlung an das Betreibungsamt und drei direkt an den Gläubiger erledigt (BB 5). Die Beklagte hat den Forderungsbetrag aus der zum Konkurs führende Forderung der Klägerin in der Betreibung aaa vom 2. Mai 2024 bei der Obergerichtskasse hinterlegt (BB 6). Auf deren tatsächliche Höhe braucht vorliegend nicht eingegangen zu werden. Demnach sind keine Betreibungen mehr offen.