" 1. Wir bitten Sie, den Entscheid des Bezirksgerichtes Brugg vom tt. November 2024 betreffend Konkurseröffnung gegen B._____ vollumfänglich aufzuheben und auf die Durchführung des Konkurses zu verzichten. 2. Dem Beschluss des Obergerichtes des Kantons Aargau sei aufschiebende Wirkung zu erteilen." 3.2. Mit Verfügung vom 18. Dezember 2024 wies die Instruktionsrichterin des Obergerichts des Kantons Aargau das Gesuch um Erteilung der aufschiebenden Wirkung ab. 3.3. Die Klägerin reichte keine Beschwerdeantwort ein. Das Obergericht zieht in Erwägung: