2. 2.1. Die Klägerin stellte mit Eingabe vom 7. Oktober 2024 (Postaufgabe: 10. Oktober 2024) beim Bezirksgericht Brugg das Konkursbegehren, nachdem die Konkursandrohung vom 18. Juni 2024 der Beklagten gleichentags zugestellt worden war und diese die in Betreibung gesetzte Forderung nicht bezahlt hatte. 2.2. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Brugg erkannte am tt. November 2024 wie folgt: " 1. Über die B._____, […], wird mit Wirkung ab tt.mm.2024, xx:xx Uhr, der Konkurs eröffnet.