1. 1.1. Die Klägerin betrieb die Beklagte mit Zahlungsbefehl Nr. aaa des Betreibungsamtes R._____ vom 2. Mai 2024 für eine Forderung von Fr. 2'523.80 nebst 5 % Zins seit 27. März 2024 (Forderungsgrund: "Forderung aus Versicherungsvertrag bbb, VVG, Prämie vom 01.01.2024 bis 31.12.2024 gemäss Rechnung vom 11.11.2023"), Fr. 10.85 Zinsen und Fr. 7.00 Mahngebühren. 1.2. Die Beklagte erhob gegen den ihr am 8. Mai 2024 zugestellten Zahlungsbefehl keinen Rechtsvorschlag.