Fehl geht schliesslich das Argument der Klägerin, allfällige Einwände des Beklagten im Zusammenhang mit der behaupteten Unmöglichkeit der Tilgung der Forderung seien verspätet geltend gemacht worden und damit verwirkt (Beschwerdeantwort Rz. 44 ff.). Der Entscheid des LCIA in der Sache ("partial final award") wurde am 2. Februar 2023 gefällt; der Kostenentscheid des LCIA ("final award [dealing with costs]") datiert vom 28. April 2023. Am 31. Januar 2024 wurde die C._____ in die in Anhang 8 der - 17 -