Im Anhang zum konsolidierten Jahresabschluss 2021 ("5. Group Structure and Investments (continued)" – der konsolidierte Jahresabschluss 2023 enthält die entsprechenden Angaben nicht mehr (VA, Beilage 4 zur Stellungnahme des Beklagten vom 10. Oktober 2024, S. 27) – ist unter "5.2. Investments in Associates and Joint Ventures" die Klägerin mit ihren Aktiven und Passiven, Erträgen, Gewinnen und Dividenden aufgeführt. Unter diesen Umständen ist davon auszugehen, dass die C._____ die Geschäfte der Klägerin auf einer einheitlichen Grundlage mit Erstellung eines konsolidierten Abschlusses führt.