Die Verträge mit dem Beklagten betreffend die Beschaffung externer Finanzmittel für die Umsetzung des O-Projektaktivitäts- programms im Umfang von total USD 850'000'000.00 und das "Rebranding" der Marke "P" wurden seitens der Klägerin u.a. von J._____ als stellvertretender Generaldirektor für Finanzen unterzeichnet (VA, GB 15 f. und 17 f.). Der konsolidierte Jahresabschluss 2021 der C._____ ("IFRS Consolidated Financial Statements for the Year ended 31 December 2021")