3.3.2. Der von der Klägerin zur Anerkennung und Vollstreckung vorgelegte "final award (dealing with costs)" des LCIA vom 23. April 2023 (VA, GB 13) betrifft die Kostenverlegung in einem vor dem LCIA geführten Schiedsgerichtsverfahren. Die darin getroffene Entscheidung, wonach der Beklagte zwei Drittel der Verfahrenskosten zu tragen habe, während der Klägerin ein Drittel dieser Kosten aufzuerlegen seien (VA, GB 13, Ziff. 3.6), steht nicht im Widerspruch zu den im schweizerischen Zivilprozessrecht enthaltenen Regeln der Kostenverlegung (vgl. Art. 104 ff. ZPO). Vielmehr entspricht Art. 28 der LCIA Arbitration Rules (VA, GB 13, Ziff. 3.1) im Wesentlichen Art.