3.2.3. Der Beklagte macht weder Verweigerungsgründe i.S.v. Art. V Ziff. 1 NYÜ noch mangelnde Schiedsfähigkeit gemäss Art. V Ziff. 2 lit. a NYÜ geltend. In seiner Beschwerde (Rz. 46 ff.) bringt er jedoch vor, mit einer Anerkennung und Vollstreckung des "final award (dealing with costs)" des LCIA vom 28. April 2023 würde der materielle Ordre public der Schweiz verletzt. Wenn Sanktionen gegen eine Partei bestünden, welche eine Anerkennung oder Vollstreckung eines Entscheids verlange, stünden dem diese Sanktionen gerade entgegen. Eine Vollstreckbarerklärung verstosse gegen den materiellen Ordre public.