Die Klägerin stützt ihr Rechtsöffnungsgesuch auf den "final award (dealing with costs)" des LCIA vom 28. April 2023 (vorinstanzliche Akten [VA], Gesuchsbeilage [GB] 13). Aufgrund der Vorbringen des Beklagten ist zunächst zu prüfen, ob die Vorinstanz diesen Schiedsgerichtsentscheid zu Recht nach den Regeln des internationalen Privatrechts anerkannt und für vollstreckbar betrachtet hat. 3.2. 3.2.1. Die Voraussetzungen der Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in der Schweiz richten sich nach dem IPRG (Art. 1 Abs. 1 lit. c IPRG), unter dem Vorbehalt völkerrechtlicher Verträge (Art. 1 Abs. 2 IPRG).