Klägerin unmöglich sei. Damit habe der Beklagte sämtliche Einwände im Zusammenhang mit der angeblichen Unmöglichkeit verwirkt. Der Beklagte hätte seine Argumente mit einem Rechtsmittel gegen den Rechtsöffnungstitel geltend machen müssen. Schliesslich halte der angolanische Staat -8-