1.9 der Auslegungshilfe erfüllt: Die C._____ verfüge zumindest über einen Teil (41 %) der wirtschaftlichen Ressourcen bzw. Gelder der Klägerin und könne über diese verfügen. Die für die Dividende eingebuchte Forderung sei ebenfalls als wirtschaftliche Ressource zu verstehen. Eine Zahlung an eine sanktionierte Rechtseinheit sei -7-