Vorliegend stelle dies somit lediglich eine Frage der Umsetzung dar und nicht der Fälligkeit der Forderung. Die Forderung von GBP 340'563.52 sei daher gemäss dem "final award (dealing with costs)" am 12. Mai 2023 fällig geworden. Dieses Datum werde explizit im Schiedsspruch vom 28. April 2023 festgelegt. Der Schiedsspruch des LCIA vom 28. April 2023 als gerichtlicher Entscheid i.S.v. Art. 80 Abs. 1 SchKG berechtige daher zur definitiven Rechtsöffnung. Die Forderung von GBP 340'563.52 entspreche bei einem Kurs von GBP 1.00 = Fr. 1.08117 am Tag der Einreichung des Arrestgesuchs (8. Januar 2024) Fr. 368'207.06.