2. 2.1. Die Vorinstanz erteilte der Klägerin wie begehrt definitive Rechtsöffnung für Fr. 368'207.06 nebst Zins von 5 % seit 12. Mai 2023. Zur Begründung führte sie im Wesentlichen aus, die Klägerin lege den "final award (dealing with costs)" des London Court of International Arbitration (LCIA) vom 28. April 2023 ins Recht, gemäss welchem der Beklagte der Klägerin die Parteikosten im Umfang von GBP 340'563.52 zu ersetzen habe. Als gerichtlicher Entscheid berechtige dieser Schiedsspruch grundsätzlich zur definitiven Rechtsöffnung.