1. In der Betreibung Nr. aaa des Regionalen Betreibungsamts Q._____ betrieb die Klägerin den Beklagten mit Zahlungsbefehl vom 19. September 2023 für den Betrag von Fr. 3'350.00 nebst Zins zu 5 % seit 8. September 2023 sowie für die Zahlungsbefehlskosten von Fr. 73.30. Als Forderungsurkunde bzw. Forderungsgrund wurde im Zahlungsbefehl "Abo C._____" angegeben. 2. 2.1. Mit Rechtsöffnungsbegehren vom 29. August 2024 (Postaufgabe: 2. September 2024) ersuchte die Klägerin das Gerichtspräsidium des Bezirksgerichts Kulm um Erteilung der Rechtsöffnung für die in Betreibung gesetzte Forderung unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten des Beklagten.