Die Gesuchstellerin biete an, alles einzureichen und habe den Antrag nach bestem Wissen ausgefüllt. Der Sachverhalt sei überschaubar. Sie lebe mit ihren beiden Kindern zusammen, gehe keiner Arbeit nach und habe hohe Schulden. Bei einem sehr einfach gelagerten Sachverhalt könnten nicht die gleichen Kriterien angelegt werden wie bei einem komplizierten. Die Gesuchstellerin habe bei der E._____ AG Fr. 2'583.25 Schulden, ein Privatdarlehen und eine Zahlungsverpflichtung bei der H._____ AG. Ferner bestünden Schulden bei der I._____ (Fr. 3'486.05) und bei K._____ (Fr. 2'047.86).