Gemäss Steuerveranlagungsverfügung für das Jahr 2021 sei ein Einkommen von Fr. 2'000.00 deklariert worden. Die aktuellen Krankenkassenpolicen für die Gesuchstellerin und ihre Kinder fehlten. Darüber hinaus sei unklar, ob sie Anspruch auf Prämienverbilligung habe. Ebenso sei der aktuelle Mietvertrag nicht eingereicht worden. Die Gesuchstellerin habe im Gesuch auf ihre Schulden verwiesen und diverse Zahlungsvereinbarungen eingereicht. Ob die Raten bezahlt worden seien, sei nicht belegt worden. Ferner sei unklar, ob die Schulden in einem -4-