Dem Rechtsöffnungsgesuch vom 15. Dezember 2023 liessen sich keine Ausführungen zu den finanziellen Verhältnissen entnehmen. Es sei lediglich das ausgefüllte Formular betreffend Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege eingereicht worden. Dieses sei unvollständig und gebe keinen Überblick über die finanzielle Lage der Gesuchstellerin. Darüber hinaus habe sie es unterlassen, entsprechende Unterlagen einzureichen. Es bleibe unklar, ob sie einer unselbständigen Arbeitstätigkeit nachgehe und ein Einkommen erziele. Gemäss Steuerveranlagungsverfügung für das Jahr 2021 sei ein Einkommen von Fr. 2'000.00 deklariert worden.