1. A._____ (nachfolgend: Gesuchstellerin) beantragte mit Eingabe vom 15. Dezember 2023 beim Präsidenten des Bezirksgerichts Kulm im Rahmen des von ihr gegen B._____ (nachfolgend: Beklagter) gestellten Rechtsöffnungsgesuchs die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege. 2. Der Präsident des Bezirksgerichts Kulm wies das Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege mit Verfügung vom 15. Januar 2024 ab. 3. Gegen die ihr am 26. Januar 2024 zugestellte Verfügung erhob die Gesuchstellerin am 5. Februar 2024 (bezeugt durch zwei Personen) Beschwerde beim Obergericht des Kantons Aargau und stellte nachfolgende Rechtsbegehren: