wechselt offenbar immer wieder seinen Arbeitgeber bzw. ist für diverse Arbeitgeber gleichzeitig tätig (vgl. VA, GB 11, 12, 13). Laut der Gesuchsgegnerin arbeitete er bis Juni 2024 zudem als Betriebsleiter bei der M._____ in einem 60%-Pensum (VA, act. 28). Diese Tätigkeit belegte der Gesuchsteller mit Lohnabrechnungen (VA, GB 12, S. 2 f.). Offenbar betreut er diverse Kunden, was aus dem Kontoauszug des Einzelunternehmens des Gesuchstellers bei der N._____ AG vom 18. Mai 2024 hervorgeht, sind darauf diverse Gutschriften von Privatpersonen erkennbar, z.B. Fr. 600.00 von E._____ am 2. Mai 2024 oder Fr. 300.00 von F._____ am 29. April 2024 (VA, act. 62 und GB 14, S. 5).