Der Gesuchsteller ist sowohl selbständig als auch in einem Anstellungsverhältnis als Fitnesstrainer tätig (vgl. z.B. VA, GB 11, S. 2; GB 13, S. 3, Beilagen 23 und 24 zur Eingabe der Gesuchsgegnerin vom 12. Juli 2024, Beilage 1, S. 11 zur Eingabe der Gesuchsgegnerin vom 19. August 2024, Beilage 3 zur Eingabe der Gesuchsgegnerin vom 15. November 2024) und -8-