Bei einer Gegenüberstellung seines Einkommens und Bedarfs resultiere ein monatlicher Überschuss von ca. Fr. 546.00. Damit sei es nicht möglich, innert absehbarer Zeit die bereits jetzt extrem hohen Anwaltskosten sowie die weiteren Prozesskosten zu bezahlen. Dies gelte insbesondere, wenn er Unterhaltszahlungen von aktuell Fr. 1'500.00 pro Monat bezahlen müsse.