informiert, wie er die Unterlagen zusammenstellen solle oder wie diese gestaltet sein müssten. Am 29. Juli 2024 sei ihm die Verfügung der Vorinstanz zugestellt worden. Am 4. August 2024 habe er alle Unterlagen an seinen Rechtsanwalt gesendet, was aus dem E-Mailverkehr zwischen ihnen hervorgehe. Am 30. Oktober 2024 habe er bei der Vorinstanz um Wechsel des unentgeltlichen Rechtsbeistandes ersucht. Am 26. November 2024 habe er seinen ehemaligen Rechtsanwalt gebeten, seinen Fall bei seiner Berufshaftpflichtversicherung anzumelden. Der Gesuchsteller habe hohe Schulden, welche er abzahlen müsse. Sein variables Monatseinkommen betrage ca. Fr. 5'234.85. Er habe kein relevantes Vermögen.