Kunden im Umfang von insgesamt rund Fr. 49'380.90, wobei vier der Rechnungen am 30. November 2024 (kurz vor Einreichung der Beschwerde) ausgestellt worden sind, reichte die Beklagte mit ihrer Beschwerde ein. Selbst wenn diese Forderungen in diesem Umfang bestehen sollten, fällig sind und bald mit dem Eingang dieser Zahlungen gerechnet werden könnte, vermag die Beklagte damit nur knapp die Hälfte ihrer in Betreibung gesetzten Schulden zu begleichen. Ob und in welcher Höhe die Beklagte noch weitere Schulden aufweist, welche (noch) nicht in Betreibung gesetzt worden sind, ist nicht bekannt.