Die Beklagte reichte weder eine aktuelle Jahresrechnung noch eine Bilanz ein, weshalb aktuell kein umfassendes Bild ihrer finanziellen Situation möglich ist. Den eingereichten Kontoauszügen der PostFinance (Beschwerdebeilage 4) ist zwar zu entnehmen, dass die Beklagte immer wieder Gutschriften (wohl auch von Kunden) verzeichnen kann. Jedoch stehen diesen Gutschriften meistens mindestens gleich hohe Abflüsse entgegen (oftmals in Form von Bargeldbezügen), so dass die Beklagte auf ihrem PostFinance-Konto keine Liquidität aufweist. Weitere Belege über ihr tatsächlich zur Verfügung stehende Mittel wie (weitere) Kontoauszüge sowie Debitoren- und Kreditorenlisten fehlen. Einzig fünf Rechnungen an