Hinsichtlich der beiden Rechnungen der F._____ AG lässt sich der E-Mail vom 29. November 2024 (Beschwerdebeilage 6) entnehmen, dass sich diese auf Fr. 2'932.05 belaufen haben und durch die Beklagte eine Zahlung in der Höhe von Fr. 3'577.85 geleistet wurde, womit auch die Zinsen und Betreibungskosten vollständig beglichen worden seien. Es ist davon auszugehen, dass es sich dabei um die Betreibung Nr. bbb handelt. Selbst wenn dem so sein sollte, weist die Beklagte noch immer 19 offene Betreibungen in der Höhe von über Fr. 90'000.00 auf. Die Beklagte hat es vorliegend unterlassen, zu den einzelnen Betreibungen Stellung zu nehmen.