Aus dem Kontakt mit den Gläubigern könne ausserdem abgeleitet werden, dass die Beklagte Forderungen keinesfalls systematisch bestreite, sondern nur bei denjenigen Forderungen Rechtsvorschlag erhebe, bei welchen die Forderung (zumindest in der geltend gemachten Höhe) bestritten werde. Neben den bisherigen Bemühungen und dem zweifelsohne erkennbaren Willen der Beklagten, ihren Verbindlichkeiten nachzukommen, habe sie anhand ihrer operativen Tätigkeit durchaus auch die Möglichkeit, diesen Verbindlichkeiten nachzukommen. Namentlich weise sie momentan offene Debitoren in der Höhe von rund Fr. 50'000.00 auf.