Wie sich aus dem Auszug des Geschäftskontos, der Erklärung der Klägerin sowie den E-Mails der Gläubiger vom 29. November 2024 ergebe, sei die Beklagte operativ tätig. Sie habe zwar teilweise mit Liquiditätsengpässen zu kämpfen, sei aber stets darum bemüht, ihren Verpflichtungen nachzukommen. Sie stehe auch mit ihren Gläubigern in Kontakt. Aus dem Kontakt mit den Gläubigern könne ausserdem abgeleitet werden, dass die Beklagte Forderungen keinesfalls systematisch bestreite, sondern nur bei denjenigen Forderungen Rechtsvorschlag erhebe, bei welchen die Forderung (zumindest in der geltend gemachten Höhe) bestritten werde.