3.3.2. Hinsichtlich ihrer Zahlungsfähigkeit macht die Beklagte mit Beschwerde im Wesentlichen geltend, dass ihr Betreibungsregisterauszug 27 Einträge aufweise. Es sei zu berücksichtigen, dass immer wieder Forderungen bezahlt würden. Weiter habe die Beklagte die gemäss Betreibungsregisterauszug noch "pendenten" Betreibungen teilweise beglichen.