1. 1.1. Die Klägerin betrieb die Beklagte mit Zahlungsbefehl Nr. aaa des Betreibungsamtes R._____ vom 18. Oktober 2023 für eine Forderung von insgesamt Fr. 9'000.00 nebst Zins zu 5 % seit dem 1. September 2023 auf Fr. 4'500.00 und seit dem 2. Oktober 2023 auf Fr. 4'500.00. 1.2. Die Beklagte erhob gegen den ihr am 28. November 2023 zugestellten Zahlungsbefehl gleichentags Rechtsvorschlag. 1.3. Mit Entscheid vom 14. Mai 2024 erteilte der Präsident des Bezirksgerichts Zofingen der Klägerin in der Betreibung Nr. aaa des Betreibungsamtes R._____ für den Betrag von Fr. 4'500.00 nebst Zins zu 5 % seit dem 2. Oktober 2023 die provisorische Rechtsöffnung.