1. Die Beschwerde wird abgewiesen. - 12 - 2. Von Amtes wegen wird Dispositiv-Ziff. 1 des Entscheids der Präsidentin des Bezirksgerichts Muri vom tt. November 2024 aufgehoben und es wird erkannt: 1. Über die B._____ AG, […], wird mit Wirkung ab 6. März 2025, 9:30 Uhr, der Konkurs eröffnet. 3. Die obergerichtliche Entscheidgebühr von Fr. 500.00 wird der Beklagten auferlegt. 4. Es wird keine Parteientschädigung zugesprochen.