Überdies legte die Beklagte zwei Offerten an die O._____ AG vom 12. Juni 2024 über Fr. 20'492.85 (Offerte 400195) und Fr. 18'473.20 (Offerte 400196) und eine vom 13. Juni 2024 über Fr. 9'363.35 (Offerte 400197) sowie eine Rechnung vom 12. November 2024 (Rechnung 800710) über Fr. 6'819.50 auf (BB 23). Einzig diese Rechnung ist betreffend Zahlungsfähigkeit der Beklagten zu berücksichtigen. Bei den vorstehend bezeichneten Offerten handelt es sich lediglich um zukünftige und mögliche und nicht um liquide Mittel. - 10 -