__ AG im Gesamtbetrag von Fr. 91'091.25 entnehmen (BB 17, S. 1), aus derjenigen für das Jahr 2023 gehen Rechnungen in Höhe von Fr. 483'695.30 (BB 18, S. 3) und aus derjenigen für das Jahr 2024 solche von Fr. 477'151.45 hervor (BB 19, S. 2). Diese Beträge übersteigen die Offerten; dass noch Beträge aus dem Werkvertrag offen wären, ist somit nicht erstellt. Die Beklagte machte sodann keine genauen Angaben über die Höhe der noch zu erwartenden Einnahmen aus diesem Auftrag.