___ AG vom 3. Oktober 2023 über Fr. 339.25 und der N._____ vom 26. September 2024 über Fr. 432.40 sind nicht durch Rechnungen belegt (BB 16, S. 2), sie sind somit ebenfalls nicht zu berücksichtigen. Demnach sind gegenüber der Beklagten noch Rechnungen in Höhe von Fr. 76'191.87 offen. -9- Auch die Umsatzliste Debitoren vom 18. November 2024, welcher sich für das Jahr 2024 ein Umsatz von Fr. 909'773.35 entnehmen lässt (BB 19, S. 7), ist nicht unterschrieben und kann nicht berücksichtigt werden.