BB 6, S. 6). Dass der Beklagten diese Summen erlassen wurden, lässt sich den Akten nicht entnehmen. Hinsichtlich der Konkursandrohung Nr. ggg der Q._____ vom 5. Dezember 2023 besteht noch ein offener Betrag von Fr. 16'872.70 (BB 13 f.; BB 6, S. 4). Demnach reduziert sich die Summe der Schulden der Beklagten um Fr. 5'142.24 und beträgt Fr. 199'916.33. Ein Beleg hinsichtlich Löschung der Konkursandrohung Nr. hhh der H._____ AG vom 4. November 2022 über Fr. 18'367.33 befindet sich nicht bei den Akten. Die Beklagte hat per 29. November 2024 Fr. 65'001.65 bei der Obergerichtskasse hinterlegt (vgl. E. 3.2 hiervor). Insgesamt liegen also noch Schulden von Fr. 134'914.68 vor.