Die Beklagte habe unzählige offene Offerten über mehrere Fr. 100'000.00, auf welche bereits ebenfalls Aufträge erteilt worden seien. In der Baubranche erfolge die Auftragserteilung meist mündlich, via E-Mail oder SMS. Der konkrete Beweis jedes einzelnen Auftrages würde mehrere Bundesordner füllen.