Die Debitorenliste der Beklagten weise per 25. November 2024 einen Betrag von Fr. 93'734.60 auf. Davon seien jedoch zwischenzeitlich bereits Fr. 14'490.18 von der J._____ AG mit Valuta 27. November 2024 auf das Raiffeisenbankkonto der Beklagten einbezahlt worden. Fr. 2'856.35 der K._____ AG seien falsch gebucht worden. Damit ergebe sich ein Betrag -7- von Fr. 76'388.07. Dieses Jahr 2024 würden sich die Debitoren bis zum 18. November 2024 bereits auf Fr. 909'773.35 belaufen.