Die Konkursandrohung der Q._____ in Höhe von Fr. 22'014.94 sei teilweise abbezahlt worden. Für den offenen Betrag von Fr. 16'872.70 sei zwischenzeitlich ebenfalls der Konkurs beantragt worden. Die Rechtsmittelfrist für diesen Entscheid sei noch nicht abgelaufen. Es seien laufende Betreibungen gegen die Beklagte in Höhe von Fr. 7'951.60 offen. Zwei Betreibungen seien bereits mittels Rechtsvorschlags als ungerechtfertigt nicht anerkannt worden. Die Betreibung der I._____ GmbH über Fr. 9'729.00 vom 16. September 2024 sei zurückgezogen worden.