Der Inhaber der Beklagten habe selbst von morgens bis abends auf der Baustelle gearbeitet, weshalb er die Büroarbeiten nicht habe fristgemäss aufarbeiten können. Der Auftragssommer 2024 sei nicht ertragsreich gewesen und die Beklagte habe infolge eines Diebstahles einen Schaden erlitten, welcher versicherungstechnisch nicht gedeckt gewesen sei und eine Lücke von Fr. 72'663.85 in ihre Kasse gerissen habe. Zusätzlich seien aufgrund des Diebstahls Mietkosten für Baumaschinen entstanden.