Ausweislich der Akten hat die Beklagte bereits mehrfach und regelmässig öffentlich-rechtliche Forderungen (u.a. an die Klägerin, die T._____, das Kantonale Steueramt Aargau, die Eidgenössische Steuerverwaltung) nicht bezahlt und musste für diese betrieben werden (Beschwerdebeilage [BB] 6). Überdies bezahlte sie selbst kleinere Beträge nicht (z.B. Fr. 194.50 P._____AG, Fr. 70.00 Einwohnergemeinde R._____, Fr. 62.60 T._____[BB 6]). Damit lagen die Voraussetzungen für eine Konkurseröffnung ohne vorgängige Betreibung wegen Zahlungs- -4-