" 1. Der Konkurs gegen die B._____ AG gestützt auf das Urteil des Bezirksgerichtes Muri vom tt. November 2024 SG.2024.48/sv sei aufzuheben. 2. Der Beschwerde sei die aufschiebende Wirkung zu erteilen." 3.2. Die Instruktionsrichterin des Obergerichts des Kantons Aargau erteilte der Beschwerde mit Verfügung vom 3. Dezember 2024 die aufschiebende Wirkung. -3- 3.3. Mit Beschwerdeantwort vom 3. Januar 2025 stellte die Klägerin folgende Rechtsbegehren: " 1. Die Beschwerde vom 29.11.2024 sei gutzuheissen.