3.2. In den Rz. 12 – 31 der Berufung schildert der Beklagte den Sachverhalt sowie die Rechtslage, wie sie seiner Ansicht nach vorliegen sollen. Ab Rz. 32 folgen ausdrücklich Ausführungen zur Rechtslage, insbesondere zur Berechtigung des Beklagten zur Bewirtschaftung des D._____ und (ab Rz. 40 ff.) zur Berechtigung der Kläger, den D._____ ab Steigerungszuschlag (21. April 2023) zu übernehmen. Wie bereits früher macht der Beklagte geltend, dass der D._____ auch nach Versteigerung weiterhin der Verwaltung des Betreibungsamts unterstanden sei, wobei das Betreibungsamt ihm die Bewirtschaftung überlassen habe (Rz. 44).