Gesuchsgegners gegen den Zuschlag abgewiesen und die Rechtmässigkeit des Zuschlags festgestellt (GB 5). Am 29. April 2024 habe das Betreibungsamt Q._____ die Anmeldung beim Grundbuch vorgenommen, da sämtliche Voraussetzungen erfüllt gewesen seien (GB 6). Zudem habe das Grundbuch am 1. Mai 2024 die Grundbucheintragung vorgenommen (GB 10 und 11). Der Gesuchsgegner sei mehrfach aufgefordert worden, den D._____ zu verlassen (GB 9). Dieser Aufforderung sei er nie nachgekommen (Gesuch S. 3 ff.).