2.2. Gegenstand des vorinstanzlichen Entscheids ist die von den Klägern gestützt auf Art. 641 Abs. 2 ZGB verlangte Ausweisung. Die Vorinstanz führte hierzu im angefochtenen Entscheid in E. 3.2 f. Folgendes aus: " 3.2 3.2.1 Die Gesuchsteller [Kläger] machen geltend, dass der D._____, deren Eigentümer der Gesuchsgegner [Beklagter] gewesen sei, im Rahmen einer Zwangsverwertung am tt.mm.jjjj versteigert worden sei. Sie hätten den Zuschlag zum Preis von Fr. […] erhalten (GB 2). Mit Urteil des Bundesgerichts vom 14. März 2024 habe dieses die Beschwerde des -6-