1. 1.1. Mit Entscheid des Gerichtspräsidiums Baden vom 21. Oktober 2024 wurde der Klägerin in der Betreibung Nr. aaa des Betreibungsamtes R.___ für den Betrag von Fr. 230'900.00 nebst Zins zu 5% seit 26. Januar 2024 (auf das Kapital von Fr. 230'900.00) sowie für Verzugszinsen von 5% vom 1. Dezember 2023 bis 25. Januar 2024 auf das Kapital von Fr. 242'500.00 provisorische Rechtsöffnung erteilt. 1.2. Dieser Entscheid wurde dem Beklagten am 28. Oktober 2024 zugestellt. 2. 2.1. Mit Eingabe an die Vorinstanz vom 13. November 2024 bat der Beklagte um "Fristverlängerung zur Einsprache des Urteils bis zum 29. November 2024".