Damit steht fest, dass die Kündigungen den Beklagten am 29. Juni 2024 rechtsgültig zugestellt bzw. ausgehändigt worden sind. Die Kündigungen erfolgten unter Verwendung des amtlichen Formulars und unter Einhaltung der dreimonatigen Kündigungsfrist auf den ortsüblichen Termin (vgl. Beilage 1 -5-