Daraus ergibt sich, dass die beiden Einschreiben den Beklagten am 29. Juni 2024 um 10:52 Uhr am Postschalter in Kölliken zugestellt wurden. Es bestehen keine Zweifel daran und es wird nicht explizit bestritten, dass sich in den beiden genannten Postsendungen die Kündigungen des zwischen dem Kläger und den Beklagten bestehenden Mietverhältnisses (bzw. die amtlichen Kündigungsformulare [Beilagen 3 und 4 zum Mietausweisungsgesuch]) befunden haben. Damit steht fest, dass die Kündigungen den Beklagten am 29. Juni 2024 rechtsgültig zugestellt bzw. ausgehändigt worden sind.