3.1.2. Den beiden Postquittungen (Beilage 2 zum Mietausweisungsgesuch) kann entnommen werden, dass der Kläger der Post am 26. Juni 2024 um 17:28 Uhr zwei an die Beklagten adressierte Einschreiben übergeben hat. Entgegen den Beklagten sind die Sendungsnummern auf den Postquittungen lesbar und die entsprechenden Sendungen können mittels der Online- Sendungsverfolgung der Post (www.post.ch/de/empfangen/sendung-ver- folgen) problemlos nachverfolgt werden. Daraus ergibt sich, dass die beiden Einschreiben den Beklagten am 29. Juni 2024 um 10:52 Uhr am Postschalter in Kölliken zugestellt wurden.