Die Kündigung sei unter Einhaltung der dreimonatigen Kündigungsfrist mit dem amtlichen Formular erfolgt. Einwände gegen die Kündigungen seien erst mit Schreiben vom 23. September 2024 vorgebracht worden und seien damit verspätet. Die Rechtsfolge der gültigen Kündigung, nämlich die Auflösung des Mietverhältnisses per 30. September 2024, ergebe sich ohne weiteres. Bei der Beendigung des Mietverhältnisses hätten die Mieter die Sache den Vermietern in dem Zustand zurückzugeben, der sich aus dem vertragsgemässen Gebrauch ergebe.