1. Soweit auf die Berufung eingetreten wird, wird diese gutgeheissen. Dispo- sitiv-Ziffern 1, 3 und 4 des Entscheids des Gerichtspräsidiums Laufenburg vom 12. November 2024 werden aufgehoben und die Dispositiv-Ziffern 1 und 3 durch folgende Bestimmungen ersetzt: